Kosten & Kasse
Was kostet eine Krankenfahrt ohne Kasse? Preise und Beispiele
Wenn die Kasse die Fahrt nicht bezahlt, sind Sie Selbstzahler. Dann zählt Klarheit: Wie viel kostet die Strecke, was kommt für Rollstuhl oder Tragestuhl dazu, und was ist im Preis enthalten? Bei den meisten Anbietern erfahren Sie das erst am Telefon. Hier steht es vorab.

Inhalt dieses Beitrags
Das Wichtigste in Kürze
- Der Preis besteht aus einer Grundgebühr, den gefahrenen Kilometern und einem Zuschlag für das Fahrzeug: Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend.
- Als Vergleich: Der Münchner Taxitarif liegt seit 1. Juli 2026 bei 2,70 Euro je Kilometer bis 7 km und 2,50 Euro darüber, im Landkreis Dachau bei 2,30 Euro.
- Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegendfahrten kosten mehr als eine Taxifahrt, weil Fahrzeug, Zeit und Helfer mehr Aufwand bedeuten.
- Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten. Wartezeit wird gesondert berechnet.
- Wir nennen Ihnen den verbindlichen Festpreis vor der Fahrt. Mit Transportschein und Kostenübernahme zahlen Sie nur die Zuzahlung von 5 bis 10 Euro.
Wann Sie selbst zahlen
Die Krankenkasse übernimmt Krankenfahrten nur, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen nötig sind, eine Verordnung vorliegt und bei ambulanten Behandlungen einer der Ausnahmefälle greift. Alle anderen Fahrten zahlen Sie selbst:
- Fahrten zum Familienfest, zum Einkauf, zum Friseur, zu Besuchen und in den Urlaub,
- Fahrten zum Arzt, für die die Kasse nicht zahlt, weil kein Ausnahmefall vorliegt,
- Fahrten, die die Kasse abgelehnt hat,
- Fahrten von und zu Terminen, für die keine Verordnung vorliegt.
Ob die Kasse Ihre Fahrt zahlt, klären Sie in zwei Minuten mit dem Kassen-Check im Beitrag Wer zahlt die Krankenfahrt?.
So setzt sich der Preis zusammen
Eine Krankenfahrt ist mehr als eine Taxifahrt: Wir helfen beim Einsteigen, sichern Rollstuhl oder Tragestuhl, begleiten Sie bis zur Anmeldung. Das schlägt sich in drei Bausteinen nieder:
- Grundgebühr. Sie deckt Abholung, Hilfe an der Tür und das Ankommen.
- Kilometer. Gerechnet wird der Weg vom Abholort zum Ziel, so wie er tatsächlich gefahren wird.
- Zuschlag für das Fahrzeug. Für den Rollstuhl mit Rampe, den Tragestuhl mit zwei Helfern und die Liegendfahrt mit Trage.
Dazu kommen gegebenenfalls Wartezeit und Sonderfälle wie Nacht- oder Feiertagsfahrten. Bei uns bleibt der Preis, den wir Ihnen vorher nennen, auch der Preis, den Sie zahlen.
Was das in Euro heißt
Die Tabelle zeigt Richtwerte für eine einfache Fahrt, sitzend, im Rollstuhl, mit Tragestuhl und liegend, ohne Wartezeit:
| Strecke | sitzend | Rollstuhl | Tragestuhl | liegend |
|---|---|---|---|---|
| 5 km | 30–40 € | 55–65 € | 90–110 € | 130–160 € |
| 10 km | 30–40 € | 55–65 € | 90–110 € | 130–160 € |
| 20 km | 55–70 € | 80–95 € | 115–140 € | 155–190 € |
| 30 km | 80–95 € | 100–125 € | 140–170 € | 180–220 € |
| 50 km | 125–155 € | 150–180 € | 185–225 € | 225–275 € |
Mit dem Rechner können Sie Ihre Fahrt selbst schätzen:
Zum Vergleich: Taxi und andere Anbieter
Ein Taxi ist günstiger, kann aber weder Rollstuhl noch Tragestuhl transportieren und begleitet Sie nicht bis in die Praxis. Als Maßstab taugen die Taxitarife trotzdem, weil sie amtlich festgelegt und öffentlich sind:
| Tarif | Grundpreis | Kilometerpreis |
|---|---|---|
| Münchner Taxitarif (ab 1. Juli 2026) | Mindestfahrpreis 5,90 € | 2,70 € bis 7 km, danach 2,50 € |
| Taxitarif Landkreis Dachau (ab 1. Juni 2023) | 5,30 € plus 0,20 € | 2,30 € |
Wer Rollstuhl-, Tragestuhl- oder Liegendfahrten anbietet, rechnet anders, meist mit einer Pauschale für die ersten Kilometer. Was andere Anbieter außerhalb unserer Region veröffentlichen, zeigt die folgende Übersicht (Abruf 29. September 2026):
| Fahrt | Anbieter im Rhein-Main-Gebiet | Anbieter am Niederrhein |
|---|---|---|
| Rollstuhl | 75 € bis 7 km, danach 2,40 € je km | 34,90 € inkl. 7 km, danach 2,80 € je km |
| Tragestuhl | 90 € bis 7 km, danach 2,50 € je km | 79,90 € inkl. 7 km, danach 2,80 € je km |
| liegend | 120 € bis 7 km, danach 140 € plus 2,80 € je km | 120 € inkl. 7 km, danach 2,80 € je km |
Die Spanne zeigt: Auch bei diesen Fahrten gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis. Wer vergleicht, sollte darauf achten, was im Preis enthalten ist, ob Hilfe beim Einsteigen und Treppen dazugehören und ob Wartezeit gesondert abgerechnet wird.
Achten Sie auf diese Fragen
Enthält der Preis die Anfahrt? Ist der Tragestuhl mit zwei Helfern eingerechnet? Wie wird Wartezeit berechnet? Kommt nach der Fahrt eine Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen können? Wer das vorab nennt, hat nichts zu verbergen.
Wie Sie sparen können
- Prüfen, ob die Kasse zahlt. Ein Blick auf die Regeln lohnt sich: Bei Pflegegrad 4 oder 5, bei den Merkzeichen aG, Bl oder H und bei Dialyse, Chemo oder Strahlentherapie übernimmt die Kasse die Fahrt, Sie zahlen 5 bis 10 Euro.
- Hin- und Rückfahrt zusammen planen. Wartet der Wagen nicht, sparen Sie Wartezeit. Wir planen die Rückfahrt mit Ihrem Termin.
- Sammelfahrt nutzen. Müssen mehrere Patientinnen oder Patienten gleichzeitig zum selben Ziel, sieht die Krankentransport-Richtlinie eine Sammelfahrt vor, wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
- Sich befreien lassen. Haben Sie die Belastungsgrenze erreicht, zahlen Sie keine Zuzahlung mehr. Der Beitrag Zuzahlungsbefreiung beantragen zeigt, wie.
- Steuerlich absetzen. Selbst bezahlte Fahrten zählen als Krankheitskosten: So geht es.
- Pflegekasse fragen. Bei Pflegegrad kann der Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote eingesetzt werden. Mehr im Beitrag Fahrdienst für Senioren.
Wenn die Fahrt von der Kasse abgelehnt wurde
Lehnt die Kasse eine Fahrt ab, die Ihre Ärztin für nötig hält, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Wir nennen Ihnen vorab, was die Fahrt bei uns kostet, damit Sie in der Zwischenzeit planen können. Heben Sie die Rechnung auf. Wird der Widerspruch anerkannt, erstattet die Kasse die Kosten, soweit sie ihr zustehen.
Häufige Fragen
Ist der genannte Preis verbindlich?
Die Tabellen auf dieser Seite sind Richtwerte. Den verbindlichen Festpreis nennen wir Ihnen vor der Fahrt, wenn wir Abholort, Ziel und Fahrzeug kennen. Danach ändert er sich nicht mehr, es sei denn, die Fahrt verändert sich.
Was kostet die Wartezeit?
Steht ein Termin an, bei dem wir warten sollen, rechnen wir die Wartezeit nach Stunden ab. Als Vergleich: Der Münchner Taxitarif nennt 39 Euro je Stunde. Kürzere Wartezeiten, etwa bis die Praxis Sie aufruft, besprechen wir vorab.
Gibt es Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag?
Fahrten in der Nacht, an Sonntagen und an Feiertagen sprechen wir vorab mit Ihnen ab. Auch hier gilt: Den Preis kennen Sie, bevor wir losfahren.
Muss ich im Voraus bezahlen?
Nein. Sie zahlen nach der Fahrt, gegen Rechnung. Wer die Kasse als Kostenträger hat, zahlt nur die Zuzahlung.
Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
Ja, als Krankheitskosten in der Steuererklärung, soweit sie Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Mehr dazu im Beitrag zur Steuer.
Ist eine Fahrt billiger, wenn mehrere mitfahren?
Fahren mehrere Personen zum selben Ziel, kann die Ärztin eine Sammelfahrt verordnen. Auch bei Selbstzahlern rechnen wir Fahrten mit mehreren Fahrgästen gemeinsam, wenn es die Strecke zulässt. Sprechen Sie uns darauf an.
Quellen
- Münchner Taxitarif, gültig ab 01.07.2026 (IsarFunk Taxi-Zentrale)
- Taxi-Tarif Petershausen und Landkreis Dachau, gültig ab 01.06.2023
- Preisliste eines Krankenfahrdienstes im Rhein-Main-Gebiet (Abruf 29.09.2026)
- Preisliste eines Krankentransport-Unternehmens am Niederrhein (Abruf 29.09.2026)
- KT-RL § 7 Abs. 5, Sammelfahrt
Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Wir erklären, was in Gesetz und Richtlinie steht, und prüfen unsere Beiträge regelmäßig. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.


