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Kosten & Kasse

Was kostet eine Krankenfahrt? Zuzahlung, Befreiung und Steuer

Übernimmt die Krankenkasse Ihre Fahrt, zahlen Sie nur einen kleinen Teil selbst. Wie viel das ist, wann Sie gar nichts mehr zahlen müssen und was Sie von der Steuer absetzen können, erklären wir hier Schritt für Schritt.

  • Stand September 2026
  • 4 Minuten Lesezeit
  • Nach Gesetz und Richtlinie geprüft
Ein älteres Paar hält sich an einem Holztisch an den Händen.
Inhalt dieses Beitrags
  1. Zwei Fälle: Die Kasse zahlt, oder Sie zahlen selbst
  2. Die Zuzahlung: zehn Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro
  3. Wann Sie nichts mehr zahlen: die Belastungsgrenze
  4. Was Sie steuerlich geltend machen können
  5. Wenn Sie privat versichert sind
  6. Wenn Sie die Fahrt selbst bezahlen
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuzahlung je Fahrt: zehn Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als die Fahrt kostet.
  • Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten mit je eigener Zuzahlung.
  • Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinnahmen im Jahr, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung meist bei einem Prozent.
  • Wer die Grenze erreicht, bekommt von der Kasse eine Befreiung für den Rest des Jahres.
  • Zuzahlungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich zählen; mit bestimmten Merkzeichen gibt es eine Fahrtkostenpauschale.

Zwei Fälle: Die Kasse zahlt, oder Sie zahlen selbst

Bei jeder Krankenfahrt stellt sich zuerst eine Frage: Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrt? Das tut sie, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist, eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet hat und, bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen, einer der Ausnahmefälle vorliegt. Welche das sind, erklären wir im Beitrag Wer zahlt die Krankenfahrt?.

Zahlt die Kasse, tragen Sie nur die Zuzahlung. Zahlt sie nicht, etwa bei einer Fahrt zum Familienfest, zahlen Sie die ganze Fahrt selbst.

Die Zuzahlung: zehn Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro

Die Höhe der Zuzahlung regelt § 61 des Fünften Sozialgesetzbuchs:

„Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels …“

§ 61 Satz 1 SGB V

Für eine Fahrt bedeutet das: Sie zahlen zehn Prozent der Kosten, aber mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kostet eine Fahrt weniger als 5 Euro, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis. Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten.

Kosten der FahrtIhre ZuzahlungDie Kasse zahlt
30,00 €5,00 €25,00 €
45,00 €5,00 €40,00 €
70,00 €7,00 €63,00 €
95,00 €9,50 €85,50 €
140,00 €10,00 €130,00 €

Selbst ausrechnen

Auf unserer Seite Kosten & Krankenkasse finden Sie einen kleinen Rechner: Betrag eingeben, Zuzahlung ablesen.

Bei einer Krankenfahrt zahlen Sie die Zuzahlung an das Fahrunternehmen. Heben Sie die Quittungen auf, denn mit ihnen beantragen Sie später die Befreiung.

Wann Sie nichts mehr zahlen: die Belastungsgrenze

Zuzahlungen fallen nicht nur für Fahrten an, sondern auch für Medikamente, Heilmittel wie Physiotherapie und für den Krankenhausaufenthalt. Damit das nicht unbegrenzt wird, gibt es eine Obergrenze für das ganze Kalenderjahr.

„Die Belastungsgrenze beträgt 2 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.“

§ 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V

Gezählt werden die Einnahmen und Zuzahlungen des ganzen Haushalts, also auch von Ehe- oder Lebenspartnern und Kindern, wobei Freibeträge abgezogen werden. Ihre Krankenkasse rechnet das für Sie aus.

  1. Quittungen sammeln. Bewahren Sie alle Belege über Zuzahlungen auf, am besten in einem Umschlag pro Jahr.
  2. Grenze prüfen. Viele Kassen haben einen Rechner auf ihrer Website oder rechnen es am Telefon aus.
  3. Befreiung beantragen. Ist die Grenze erreicht, schicken Sie den Antrag mit den Belegen an die Kasse. Sie bekommen eine Bescheinigung für den Rest des Jahres.
  4. Ausweis zeigen. Legen Sie die Bescheinigung bei jeder Fahrt und in der Apotheke vor.

Chronisch krank?

Wer wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist, zum Beispiel an der Dialyse, hat meist die niedrigere Grenze von einem Prozent. Für manche nach dem 1. April 1972 Geborenen gelten zwei Prozent, wenn sie bestimmte Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen haben. Ihre Kasse sagt Ihnen, was für Sie gilt.

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Was Sie steuerlich geltend machen können

Zuzahlungen und selbst bezahlte, medizinisch notwendige Fahrten zur Behandlung sind Krankheitskosten. Sie zählen in der Steuererklärung zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Wie hoch diese ist, hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Für Fahrten, die wegen einer Behinderung nötig sind, gibt es statt einzelner Belege eine Pauschale:

VoraussetzungFahrtkostenpauschale im Jahr
Grad der Behinderung mindestens 80, oder mindestens 70 mit Merkzeichen G900 €
Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H4 500 €

Neben dieser Pauschale können keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten abgesetzt werden. Was in Ihrem Fall am günstigsten ist, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Wenn Sie privat versichert sind

Private Krankenversicherungen erstatten Fahrtkosten nach ihren eigenen Tarifbedingungen. Manche Tarife zahlen nur Fahrten ins Krankenhaus, andere auch zur ambulanten Behandlung. Fragen Sie vor der Fahrt nach und lassen Sie sich die Zusage am besten schriftlich geben. Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie einreichen können.

Wenn Sie die Fahrt selbst bezahlen

Für Privatfahrten und für Fahrten, die die Kasse nicht übernimmt, nennen wir Ihnen den Preis vorab. Er hängt von der Strecke, vom Fahrzeug und von der nötigen Hilfe ab: Eine Fahrt mit Tragestuhl über mehrere Stockwerke braucht zum Beispiel zwei Helfer. So wissen Sie vor der Fahrt, woran Sie sind.

Häufige Fragen

Wem zahle ich die Zuzahlung?

Bei einer Krankenfahrt zahlen Sie die Zuzahlung an das Fahrunternehmen, also an uns. Sie bekommen eine Quittung, die Sie für eine spätere Befreiung aufheben sollten.

Muss ich auch zuzahlen, wenn ich von der Zuzahlung befreit bin?

Nein. Zeigen Sie uns Ihren Befreiungsausweis der Kasse, dann entfällt die Zuzahlung. Auf der Verordnung kreuzt die Praxis in diesem Fall „zuzahlungsfrei“ an.

Zahlen Kinder und Jugendliche zu?

Bei Fahrten ja. Von den meisten Zuzahlungen sind Versicherte unter 18 Jahren befreit, die Zuzahlung zu Fahrkosten ist aber die Ausnahme: Sie fällt auch für Kinder und Jugendliche an.

Was kostet eine Fahrt, wenn ich selbst zahle?

Das hängt von Strecke, Fahrzeug und Hilfe ab, etwa ob ein Tragestuhl mit zwei Helfern nötig ist. Wir nennen Ihnen den Preis vor der Fahrt.

Quellen

Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Wir erklären, was in Gesetz und Richtlinie steht, und prüfen unsere Beiträge regelmäßig. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.

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