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Zuzahlungsbefreiung beantragen: Belastungsgrenze berechnen

Für Krankenfahrten, Medikamente und Behandlungen zahlen Sie nur bis zu einer Grenze dazu. Ist sie erreicht, befreit Sie die Krankenkasse für den Rest des Jahres. Wir erklären, wie sich die Grenze berechnet, rechnen Beispiele für 2026 durch und zeigen den Antrag Schritt für Schritt.

  • Stand September 2026
  • 5 Minuten Lesezeit
  • Nach Gesetz und Richtlinie geprüft
Ein Fahrer hält die Schiebetür auf, ein älterer Herr mit Rollator geht zum Wagen.Symbolbild, KI-generiert
Inhalt dieses Beitrags
  1. Was die Belastungsgrenze ist
  2. So berechnen Sie Ihre Grenze
  3. Beispiele
  4. Wer als chronisch krank gilt
  5. Der Antrag in vier Schritten
  6. Und die Fahrten zur Dialyse oder Bestrahlung?
  7. Was Sie steuerlich noch tun können
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts, für chronisch Kranke in Dauerbehandlung 1 Prozent.
  • Vor der Rechnung ziehen Sie Freibeträge ab: für den Ehe- oder Lebenspartner 7.119 Euro, für jeden weiteren Angehörigen 4.746 Euro, für jedes Kind 9.756 Euro (Werte 2026).
  • Zuzahlungen des ganzen Haushalts werden zusammengezählt, Quittungen sind Ihr Beleg.
  • Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, hat eine besonders niedrige Grenze.
  • Ist die Grenze erreicht, stellt die Kasse eine Bescheinigung für den Rest des Kalenderjahres aus.

Was die Belastungsgrenze ist

Zuzahlungen fallen bei vielen Leistungen der Krankenkasse an: bei Medikamenten, Heilmitteln wie Physiotherapie, im Krankenhaus und eben bei Krankenfahrten. Damit das nicht ins Unendliche wächst, gibt es eine Obergrenze pro Kalenderjahr. Wer sie erreicht, zahlt für den Rest des Jahres nichts mehr dazu.

Das Gesetz sagt es so:

„Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Die Belastungsgrenze beträgt 2 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.“

§ 62 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V

So berechnen Sie Ihre Grenze

Für die Rechnung zählt der ganze Haushalt. Das Gesetz fasst zusammen, was zusammengehört: Ihre Einnahmen und Zuzahlungen und die Ihres Ehe- oder Lebenspartners sowie der Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben. Von den Bruttoeinnahmen ziehen Sie dann Freibeträge ab.

  1. Bruttoeinnahmen des Haushalts addieren. Alle Einnahmen zum Lebensunterhalt im Jahr: Renten, Gehalt, Betriebsrenten, Kapitalerträge und ähnliches, brutto.
  2. Freibeträge abziehen. Für den ersten Angehörigen im Haushalt (Ehe- oder Lebenspartner) 15 Prozent der Bezugsgröße, für jeden weiteren 10 Prozent. Im Jahr 2026 beträgt die Bezugsgröße 47.460 Euro, das sind 7.119 Euro für den ersten und 4.746 Euro für jeden weiteren Angehörigen. Für jedes Kind zieht die Kasse stattdessen den Kinderfreibetrag ab: 9.756 Euro im Jahr 2026.
  3. Prozentsatz anwenden. 2 Prozent vom Rest, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 Prozent.
  4. Ergebnis: Ihre Belastungsgrenze in Euro. Sind Ihre Zuzahlungen im Jahr so hoch, sind Sie befreit.

Mit dem Rechner können Sie es gleich ausprobieren:

Belastungsgrenze 2026 berechnen

Nur ein Richtwert

Der Rechner arbeitet mit den Werten für 2026 und den Regeln im Gesetz. Die Kasse rechnet mit Ihren echten Einnahmen und prüft Belege. Sie sagt Ihnen verbindlich, wo Ihre Grenze liegt.

Beispiele

Rentnerpaar, keine Kinder. Zusammen 32.000 Euro brutto im Jahr. Nach Abzug von 7.119 Euro für den Partner bleiben 24.881 Euro. Zwei Prozent davon: 497,62 Euro. Ist einer der beiden chronisch krank in Dauerbehandlung, sind es ein Prozent: 248,81 Euro.

Alleinstehende Person. 18.000 Euro brutto im Jahr, kein Angehöriger im Haushalt. Zwei Prozent: 360 Euro, bei chronischer Erkrankung 180 Euro.

Familie mit zwei Kindern. 60.000 Euro brutto im Jahr, verheiratet. Abzug für den Partner 7.119 Euro, für zwei Kinder 2 × 9.756 = 19.512 Euro. Rest: 33.369 Euro, zwei Prozent: 667,38 Euro.

Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Wer solche Leistungen bezieht, für den setzt das Gesetz als Bruttoeinnahmen nur den Regelsatz an. Bei einer alleinstehenden Person mit 563 Euro im Monat sind das 6.756 Euro im Jahr, die Grenze liegt also bei 135,12 Euro, bei chronischer Erkrankung bei 67,56 Euro.

Wer als chronisch krank gilt

Die niedrigere Grenze von einem Prozent gilt für „chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind“. Was das heißt, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Chroniker-Richtlinie. Kurz gesagt: Sie sind seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung, und eines von drei Merkmalen liegt zusätzlich vor:

  • Pflegegrad 3, 4 oder 5,
  • ein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent, oder
  • eine kontinuierliche medizinische Versorgung ist nötig, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Die Dialyse fällt in der Regel darunter, ebenso viele Krebserkrankungen und andere Dauerbehandlungen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt es auf einem Formular Ihrer Krankenkasse.

Fragen Sie in der Praxis danach

Viele Menschen erfahren erst spät von der niedrigeren Grenze. Fragen Sie bei der nächsten Untersuchung, ob eine Bescheinigung möglich ist. Sie spart Ihnen bei hohen Zuzahlungen im Jahr schnell einige hundert Euro.

Der Antrag in vier Schritten

  1. Belege sammeln. Bewahren Sie alle Quittungen für Zuzahlungen auf: Apotheke, Krankenhaus, Physiotherapie und Fahrten. Legen Sie einen Umschlag pro Jahr an und schreiben Sie den Namen darauf.
  2. Grenze berechnen. Mit dem Rechner oben oder mit der Hilfe Ihrer Kasse. Viele Kassen bieten auch einen Online-Rechner.
  3. Antrag stellen. Sobald Ihre Zuzahlungen die Grenze erreichen, schicken Sie Antrag und Quittungen an die Krankenkasse, meist per App, online oder per Post.
  4. Bescheinigung vorzeigen. Die Kasse stellt eine Bescheinigung aus, die keine Angaben zum Einkommen enthält. Zeigen Sie sie in der Apotheke, in der Praxis und bei jeder Fahrt vor.
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Und die Fahrten zur Dialyse oder Bestrahlung?

Bei dreimal Dialyse pro Woche mit Hin- und Rückfahrt sind das sechs Fahrten und bis zu 60 Euro Zuzahlung in der Woche. Bei Bestrahlung an jedem Werktag sind es zehn Fahrten. Deshalb erreichen diese Patientinnen und Patienten die Grenze oft schon nach wenigen Wochen. Wir sammeln Ihre Quittungen für jede Serie und geben Ihnen zum Jahresende oder auf Wunsch schon vorher eine Übersicht für die Kasse. Mehr zu diesen Fahrten in den Beiträgen zu Dialysefahrten und zur Fahrt zur Chemotherapie und Bestrahlung.

Hilft die Befreiung nicht mehr, weil sie schon erreicht ist? Dann zahlen Sie bei uns keine Zuzahlung mehr. Zeigen Sie einfach Ihre Bescheinigung.

Was Sie steuerlich noch tun können

Zuzahlungen und selbst bezahlte Fahrten können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Wie das geht und was die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung bringt, steht im Beitrag Krankenfahrten von der Steuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Befreiung?

Für den Rest des Kalenderjahres, in dem Sie die Grenze erreichen. Im neuen Jahr beginnt die Rechnung von vorn, sammeln Sie also wieder Quittungen.

Zählen die Zuzahlungen meiner Frau mit?

Ja. Bei der Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen von Ehe- oder Lebenspartnern und Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben, zusammengerechnet.

Was gilt für Kinder?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den meisten Zuzahlungen befreit, bei Fahrkosten zahlen sie aber mit. Für die Berechnung der Grenze wird für jedes Kind der Kinderfreibetrag von den Einnahmen abgezogen.

Woran erkenne ich, ob ich „chronisch krank“ im Sinne des Gesetzes bin?

Die Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nennt Merkmale: Sie sind seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung, und zusätzlich liegt zum Beispiel Pflegegrad 3, 4 oder 5 vor, ein Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent, oder eine dauerhafte Versorgung ist nötig. Ihre Ärztin bescheinigt das auf einem Formular der Kasse.

Kann ich die Zuzahlung für das ganze Jahr im Voraus zahlen?

Viele Krankenkassen bieten an, die Belastungsgrenze auf einmal zu bezahlen und dafür sofort befreit zu werden. Fragen Sie Ihre Kasse. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie hoch Ihre Zuzahlungen voraussichtlich werden.

Muss ich die Fahrten zur Dialyse quittieren, damit sie zählen?

Ja. Zuzahlungen zählen nur, wenn Sie sie belegen können. Bei Fahrten bekommen Sie von uns eine Quittung, Ihre Unterschrift auf der Rückseite der Verordnung gehört dazu.

Quellen

Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Wir erklären, was in Gesetz und Richtlinie steht, und prüfen unsere Beiträge regelmäßig. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.

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