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Transportschein

Der Transportschein: Muster 4 verstehen und richtig nutzen

Ohne Transportschein zahlt die Krankenkasse keine Fahrt. Offiziell heißt er „Verordnung einer Krankenbeförderung“, in der Praxis Muster 4. Wir zeigen, welche Felder wichtig sind, was angekreuzt sein muss und wie Sie ihn richtig einlösen.

  • Stand September 2026
  • 4 Minuten Lesezeit
  • Nach Gesetz und Richtlinie geprüft
Inhalt dieses Beitrags
  1. Was der Transportschein ist
  2. Das Formular auf einen Blick
  3. Grund der Beförderung: hier entscheidet sich die Genehmigung
  4. Termine, Ziel und Fahrzeug
  5. Begründung und Besonderheiten
  6. So lösen Sie den Transportschein ein
  7. Häufige Fehler, die Geld kosten
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Transportschein ist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung, das Formular Muster 4.
  • Ausstellen kann ihn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, bei der Entlassung auch das Krankenhaus.
  • Unter „Grund der Beförderung“ entscheidet sich, ob die Kasse vorher genehmigen muss: a bis c sind genehmigungsfrei, d bis f genehmigungspflichtig.
  • Für eine Krankenfahrt ist „Taxi/Mietwagen“ angekreuzt, bei Bedarf mit „Rollstuhl“, „Tragestuhl“ oder „liegend“.
  • Nach jeder Fahrt bestätigen Sie die Fahrt mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite.

Was der Transportschein ist

Der Transportschein ist ein ärztliches Rezept für die Fahrt. Mit ihm bestätigt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, dass die Fahrt aus medizinischen Gründen nötig ist und mit welchem Fahrzeug Sie fahren sollen. Das Formular heißt offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung“ und trägt die Nummer 4, daher der Name Muster 4. Es gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich.

Ausstellen können ihn die Praxis, die Sie behandelt, und bei der Entlassung auch das Krankenhaus. Das Gesetz erlaubt Kliniken im Rahmen des Entlassmanagements ausdrücklich, Krankenbeförderungen zu verordnen, soweit sie direkt nach der Entlassung nötig sind.

Das Formular auf einen Blick

Die Zeichnung zeigt den Aufbau des Formulars in vereinfachter Form. Die markierten Felder sind für eine Krankenfahrt besonders wichtig.

Vereinfachte Darstellung des Transportscheins Muster 4 mit markierten FeldernVerordnung einer Krankenbeförderung4Krankenkasse bzw. KostenträgerzuzahlungspflichtigzuzahlungsfreiName, Vorname, geb. amUnfall, UnfallfolgeKostenträgerkennung · Versicherten-Nr. · StatusHinfahrtRückfahrt11. Grund der BeförderungGenehmigungsfreie Fahrtena) voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung · vor-/nachstationärb) ambulant bei aG, Bl, H, Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung, 4 oder 5c) anderer Grund, z. B. Hospiz, stationsersetzende ambulante OPGenehmigungspflichtig: vor der Fahrt der Kasse vorlegend) hochfrequente Behandlung: Dialyse, onkol. Chemo- oder Strahlentherapiee) vergleichbare dauerhafte Mobilitätseinschränkung, mind. 6 Monatef) anderer Grund für Fahrt mit Krankentransportwagen22. Behandlungstage und Behandlungsstättevom/am … bis voraussichtlich … x pro WocheBehandlungsstätte (Name, Ort)33. Art und Ausstattung der BeförderungTaxi/MietwagenRollstuhlTragestuhlliegendKrankentransportwagen, da medizinisch-fachliche Betreuung nötigRettungswagen · Notarztwagen · andere44. Begründung / Sonstigesz. B. Wartezeit, Gewicht, abweichender AbholortStempel, Unterschrift5Rückseite: Bestätigung durch den Versicherten, je Fahrt Datum, Strecke und Unterschrift.6Vereinfachte Darstellung, nicht das Originalformular.
  1. Hin- und Rückfahrt Die Praxis kreuzt an, ob nur die Hinfahrt, nur die Rückfahrt oder beides verordnet ist.
  2. Grund der Beförderung Entscheidet darüber, ob die Kasse vorher genehmigen muss. Die Felder a bis c sind genehmigungsfrei, d bis f genehmigungspflichtig.
  3. Termine und Ziel Bei Serien stehen hier Zeitraum und Häufigkeit, dazu die nächsterreichbare geeignete Behandlungsstätte.
  4. Fahrzeug Für eine Krankenfahrt ist „Taxi/Mietwagen“ angekreuzt, bei Bedarf mit „Rollstuhl“, „Tragestuhl“ oder „liegend“.
  5. Begründung und Unterschrift Platz für Besonderheiten wie Wartezeit oder hohes Gewicht, dazu Stempel und Unterschrift der Praxis.
  6. Ihre Bestätigung Nach jeder Fahrt bestätigen Sie auf der Rückseite mit Ihrer Unterschrift, dass sie stattgefunden hat.

Grund der Beförderung: hier entscheidet sich die Genehmigung

Der wichtigste Teil des Formulars ist Punkt 1. Er ist in zwei Gruppen geteilt.

Genehmigungsfrei sind die Fahrten unter a bis c. Sie können mit der Verordnung direkt losfahren:

  • a) Fahrten zu einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung sowie zu einer vor- oder nachstationären Behandlung.
  • b) Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen bei den Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität. Dieses Feld gilt nur für Taxi und Mietwagen.
  • c) Andere Gründe, zum Beispiel Fahrten in ein Hospiz oder zu einer ambulanten Operation, die einen medizinisch gebotenen Krankenhausaufenthalt ersetzt.

Genehmigungspflichtig sind die Fahrten unter d bis f. Hier legen Sie die Verordnung vor der ersten Fahrt Ihrer Krankenkasse vor:

  • d) Hochfrequente Behandlungen: Dialyse, onkologische Chemo- oder Strahlentherapie, oder ein vergleichbarer Ausnahmefall mit Begründung.
  • e) Eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität, die mit Feld b vergleichbar ist, bei einer Behandlungsdauer von mindestens sechs Monaten, mit Begründung.
  • f) Andere Gründe für eine Fahrt im Krankentransportwagen, etwa wenn Sie fachgerecht gelagert, getragen oder gehoben werden müssen.

Genehmigung schnell einholen

Viele Kassen nehmen die Verordnung per App, per Post oder in der Geschäftsstelle entgegen. Bei Serien wie Dialyse oder Bestrahlung genehmigen sie in der Regel den ganzen Zeitraum auf einmal. Fragen Sie am besten schon bei der Ausstellung, wie Ihre Kasse die Genehmigung abwickelt.

Termine, Ziel und Fahrzeug

Unter Punkt 2 stehen der Behandlungstag oder, bei Serien, Zeitraum und Häufigkeit, zum Beispiel „dreimal pro Woche bis voraussichtlich Ende März“. Dazu kommt die Behandlungsstätte. Die Kasse zahlt in der Regel die Fahrt auf dem direkten Weg zur nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit, und sie prüft Hin- und Rückweg jeweils für sich.

Punkt 3 legt das Fahrzeug fest. Für eine Krankenfahrt ohne medizinische Betreuung ist „Taxi/Mietwagen“ angekreuzt, und je nach Bedarf zusätzlich:

Kreuz auf dem ScheinWas es bedeutet
RollstuhlSie fahren in Ihrem Rollstuhl mit, ohne umzusteigen.
TragestuhlSie werden mit einem Tragestuhl über Treppen gebracht.
liegendSie können nicht sitzen und fahren auf einer Trage.

Brauchen Sie unterwegs fachliche Betreuung, verordnet die Praxis stattdessen einen Krankentransportwagen. Den vermitteln die Integrierten Leitstellen unter 19222 mit Ortsvorwahl.

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Begründung und Besonderheiten

Unter Punkt 4 ist Platz für alles, was die Fahrt besonders macht: eine längere Wartezeit an der Praxis, ein hohes Körpergewicht, ein Abholort, der nicht Ihre Wohnung ist, oder eine Gemeinschaftsfahrt. Für die Felder d und e steht hier die medizinische Begründung.

So lösen Sie den Transportschein ein

  1. Prüfen. Stehen Name, Datum oder Zeitraum, Hin- und Rückfahrt, der Grund und das Fahrzeug darauf? Sind Stempel und Unterschrift da?
  2. Genehmigen lassen. Ist ein Feld von d bis f angekreuzt, reichen Sie die Verordnung vor der ersten Fahrt bei Ihrer Kasse ein.
  3. Fahrt anmelden. Rufen Sie uns an und halten Sie den Schein bereit. Wir sehen mit Ihnen gemeinsam darauf.
  4. Mitgeben. Bei der Fahrt übergeben Sie uns den Schein; wir rechnen damit ab.
  5. Unterschreiben. Auf der Rückseite bestätigen Sie jede Fahrt mit Datum und Unterschrift.

Häufige Fehler, die Geld kosten

  • Kein Kreuz bei Hin- oder Rückfahrt. Dann ist unklar, welche Fahrten verordnet sind.
  • Genehmigung vergessen. Bei Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie muss die Kasse vor der ersten Fahrt zustimmen.
  • Falsches Fahrzeug. Wer im Rollstuhl fährt, braucht das Kreuz bei „Rollstuhl“, sonst passt die Abrechnung nicht.
  • Serie nicht eingetragen. Bei regelmäßigen Terminen gehören Zeitraum und Häufigkeit unter Punkt 2, sonst gilt der Schein nur für einen Tag.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Transportschein gültig?

Er gilt für die Fahrten, die darauf verordnet sind: für den angegebenen Tag oder, bei Serien, für den Zeitraum und die Häufigkeit unter Punkt 2. Für neue Termine braucht es eine neue Verordnung.

Kann ich den Schein nachträglich bekommen?

Die Verordnung soll vor der Fahrt ausgestellt werden. Nachträglich geht das nur in Ausnahmefällen, vor allem in Notfällen. Genehmigungspflichtige Fahrten müssen immer vorher von der Kasse genehmigt sein.

Darf ich mir das Fahrunternehmen aussuchen?

Ja. Die Verordnung ist nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Achten Sie aber darauf, dass das Unternehmen mit Ihrer Kasse abrechnen kann.

Was passiert, wenn ich zu einer weiter entfernten Praxis fahren möchte?

Die Kasse übernimmt die Fahrt zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte. Wählen Sie eine weiter entfernte, kann es sein, dass Sie die Mehrkosten selbst tragen. Klären Sie das vorher mit Ihrer Kasse.

Quellen

Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Wir erklären, was in Gesetz und Richtlinie steht, und prüfen unsere Beiträge regelmäßig. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.

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