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Unterwegs

Fahrdienst für Senioren: zum Arzt, zur Familie, zum Einkauf

Irgendwann ist das Autofahren vorbei, und der Bus hält zu weit weg. Dann hilft ein Fahrdienst, der nicht nur fährt, sondern hilft: an der Tür, beim Einsteigen, am Ziel. Was das kostet, wer was bezahlt und woran Sie einen guten Fahrdienst erkennen.

  • Stand September 2026
  • 3 Minuten Lesezeit
  • Nach Gesetz und Richtlinie geprüft
Zwei ältere Menschen lachen im Auto während eines Ausflugs.
Inhalt dieses Beitrags
  1. Wann die Krankenkasse zahlt
  2. Wann die Pflegekasse helfen kann
  3. Privatfahrten: Einkauf, Besuche, Feste
  4. Woran Sie einen guten Fahrdienst erkennen
  5. Für Angehörige
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrten zu Behandlungen zahlt die Krankenkasse nur, wenn sie medizinisch notwendig und verordnet sind, zu ambulanten Terminen nur in Ausnahmefällen.
  • Mit Pflegegrad 4 oder 5, oder 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, zahlt die Kasse auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen.
  • Fahrten zum Einkauf, zu Besuchen oder zu Festen sind Privatfahrten.
  • In Bayern können anerkannte Angebote auch Fahrdienste zum Arzt umfassen; dann lässt sich der Entlastungsbetrag der Pflegekasse von bis zu 131 Euro im Monat einsetzen.
  • Ein guter Fahrdienst nennt den Preis vorher, hilft von Tür zu Tür und hat Zeit.

Wann die Krankenkasse zahlt

Für Fahrten zum Arzt oder in die Klinik gelten die Regeln der Krankenkasse. Sie zahlt Fahrten, die im Zusammenhang mit einer Behandlung aus medizinischen Gründen nötig sind und ärztlich verordnet wurden:

  • Ins Krankenhaus und zurück: mit Verordnung, ohne vorherige Genehmigung.
  • Zu ambulanten Terminen: nur in Ausnahmefällen, etwa zur Dialyse, zur Chemo- oder Strahlentherapie, und bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder den Merkzeichen aG, Bl oder H.

Für die übliche Kontrolle beim Hausarzt ohne diese Voraussetzungen zahlt die Kasse in der Regel nicht. Einzelheiten stehen im Beitrag Krankenfahrt mit Pflegegrad.

Wann die Pflegekasse helfen kann

Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse einen Entlastungsbetrag:

„Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich.“

§ 45b Abs. 1 Satz 1 SGB XI

Der Betrag ist zweckgebunden. Er erstattet unter anderem Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind. In Bayern zählen dazu auch haushaltsnahe Dienstleistungen, und die Vollzugshinweise nennen ausdrücklich Fahrdienste:

„Auch die Erledigung des Wocheneinkaufs, Fahrdienste zum Arzt und andere Termine sowie Botengänge z.B. zur Apotheke fallen darunter.“

Hinweise zum Vollzug der AVSG, Nr. 1.1.6

Das heißt: Ist ein Fahrdienst in Bayern als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt, können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag für dessen Fahrten einsetzen. Fragen Sie den Anbieter, ob eine solche Anerkennung vorliegt, und reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen.

Fahrt planen?Wir klären Transportschein, Genehmigung und Termin mit Ihnen am Telefon.
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Privatfahrten: Einkauf, Besuche, Feste

Ein Fahrdienst ist mehr als der Weg zum Arzt. Viele ältere Menschen möchten weiter selbst einkaufen, den Friedhof besuchen, zur Enkelin zum Geburtstag fahren oder einmal wieder an den See. Solche Fahrten sind Privatfahrten, die Sie selbst bezahlen. Wir nennen Ihnen den Preis vorher, fahren auf Wunsch im Rollstuhl und helfen beim Tragen der Einkäufe.

Feste Termine erleichtern den Alltag

Wer regelmäßig fährt, etwa jeden Donnerstag zum Einkaufen oder jeden Monat zum Friedhof, kann das als festen Termin mit uns vereinbaren. Dann müssen Sie nicht jedes Mal neu anrufen.

Woran Sie einen guten Fahrdienst erkennen

  1. Genehmigung. Wer gegen Bezahlung Menschen befördert, braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, etwa für Mietwagenverkehr. Fragen Sie danach.
  2. Preis vorher. Ein seriöser Anbieter nennt Ihnen den Preis vor der Fahrt und stellt eine Rechnung aus.
  3. Hilfe von Tür zu Tür. Holt der Fahrer Sie an der Wohnungstür ab, und bringt er Sie bis zur Anmeldung?
  4. Passendes Fahrzeug. Rampe oder Lift für den Rollstuhl, Tragestuhl für die Treppe, wenn Sie das brauchen.
  5. Erreichbarkeit. Gehen Sie ans Telefon, wenn Sie anrufen, und rufen Sie zurück, wenn nicht?
  6. Zeit und Geduld. Das merken Sie schon beim ersten Gespräch.

Für Angehörige

Oft sind es die Kinder, die für die Eltern einen Fahrdienst suchen, manchmal aus einer anderen Stadt. Sagen Sie uns, wen wir bei Rückfragen erreichen, welche Besonderheiten wir kennen sollten, etwa eine beginnende Demenz oder Schwerhörigkeit, und ob wir nach der Fahrt kurz Bescheid geben sollen. So wissen Sie Ihre Eltern in guten Händen, auch wenn Sie nicht selbst fahren können.

Häufige Fragen

Darf meine Tochter die Fahrt für mich buchen?

Ja. Viele Fahrten melden Kinder, Enkel oder Nachbarn an. Sagen Sie uns, wen wir bei Rückfragen erreichen, und ob wir nach der Fahrt kurz Bescheid geben sollen.

Muss ich eine feste Anzahl Fahrten abnehmen?

Nein. Sie buchen jede Fahrt einzeln oder, wenn Sie mögen, regelmäßige Fahrten zu festen Zeiten.

Begleiten Sie mich auch in die Praxis?

Ja. Wir bringen Sie bis zur Anmeldung und holen Sie dort wieder ab.

Quellen

Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Wir erklären, was in Gesetz und Richtlinie steht, und prüfen unsere Beiträge regelmäßig. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.

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