Sitzende Krankenfahrten
Zum Arzt, in die Klinik, zur Therapie – mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen.
Krankenfahrten in Dachau, München und Umgebung
Krankenfahrten sitzend, im Rollstuhl, mit Tragestuhl oder liegend: zum Arzt, zur Dialyse, zur Therapie und in die Klinik. Wir holen Sie an der Wohnungstür ab und nehmen uns Zeit.

Leistungen
Ob Sie gehen können, im Rollstuhl sitzen oder liegen müssen: Wir planen die Fahrt so, wie Sie sie brauchen.
Zum Arzt, in die Klinik, zur Therapie – mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen.
Im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben: Rampe, sichere Gurte, kein Umsetzen.
Kein Aufzug? Wir bringen Sie sicher die Treppe hinunter und wieder hinauf.
Für Menschen, die nicht sitzen können, aber keine medizinische Betreuung brauchen.
Feste Zeiten, vertraute Fahrer: die Fahrt zur Dialyse, Woche für Woche.
Ruhige, pünktliche Fahrten durch die ganze Behandlungsphase.
Aus der Klinik nach Hause, in die Reha oder ins Pflegeheim.
Zur Reha und zurück, mit Gepäck und ohne Umsteigen.
Familienfest, Besuch, Flughafen München: begleitet und barrierefrei.
So einfach geht es
Den Rest klären wir mit Ihnen: vom Transportschein über die Krankenkasse bis zur Uhrzeit der Rückfahrt.
Sie erreichen uns am Telefon oder über die Anfrage. Wir fragen nur, was wir für die Fahrt wissen müssen.
Wir sehen mit Ihnen auf den Transportschein, klären die Kostenübernahme und bestätigen den Termin.
Wir klingeln pünktlich an Ihrer Tür, helfen beim Einsteigen und schnallen Sie sicher an.
Wir bringen Sie bis zur Anmeldung. Nach der Behandlung holen wir Sie wieder ab.
Kosten & Krankenkasse
Ist die Fahrt medizinisch notwendig und hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Kasse in der Regel vorher genehmigen. Mit Pflegegrad 4 oder 5, mit Pflegegrad 3 bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität und mit den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt diese Genehmigung als erteilt. Sie zahlen je Fahrt zehn Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Zuzahlung ausrechnen
Nach § 61 SGB V. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen.
Für Einrichtungen
Entlassungen, Verlegungen, Dialyse- und Therapieserien: Sie melden die Fahrt, wir planen, fahren und geben Ihnen Bescheid.

Worauf Sie sich verlassen können
Wir planen Puffer ein, damit niemand gehetzt wird, weder beim Einsteigen noch an der Anmeldung.
Wir holen Sie an der Wohnungstür ab und bringen Sie bis zur Anmeldung, nicht nur bis zum Bordstein.
Bei Dialyse und Therapie fahren wir nach festem Plan und, wo es geht, mit denselben Menschen am Steuer.
Wir sagen Ihnen vorher, was die Kasse übernimmt und was Sie selbst zahlen. Ohne Kleingedrucktes.
Gepflegte Fahrzeuge, Rückhaltesysteme für Rollstühle und Fahrer, die wissen, wie man richtig hilft.
Was Sie uns über Ihre Gesundheit sagen, bleibt bei uns. Wir fragen nur, was die Fahrt braucht.
Einsatzgebiet
Unser Sitz ist in Petershausen. Von hier fahren wir in den Landkreis Dachau, nach München und in den Landkreis München, nach Freising und nach Pfaffenhofen.
Längere Strecken, etwa zur Reha an den Tegernsee oder ins Allgäu, planen wir gern mit Ihnen.
Ratgeber
Transportschein, Genehmigung, Zuzahlung: Wir erklären, was im Gesetz steht und was das für Ihre Fahrt bedeutet.

Kosten & Kasse
Ab welchem Pflegegrad die Kasse Fahrten zum Arzt zahlt, was bei Pflegegrad 3 zusätzlich zählt und welche Wege es bei Pflegegrad 1 und 2 gibt.
Wenn die Krankenkasse zahlen soll, ja. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus, das sogenannte Muster 4. Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen braucht es meist zusätzlich die Genehmigung der Kasse. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Bei einer Fahrt, die die Kasse übernimmt, zahlen Sie zehn Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt. Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
So früh wie möglich, am besten einige Tage vorher. Serienfahrten zur Dialyse oder Bestrahlung planen wir einmal für den ganzen Zeitraum. Kurzfristige Fahrten versuchen wir möglich zu machen: Rufen Sie einfach an.
Ja, wenn im Fahrzeug Platz ist. Sagen Sie es uns bei der Anmeldung. Ob die Kasse die Begleitung bezahlt, hängt davon ab, ob sie medizinisch notwendig ist und auf der Verordnung steht.
Dann holen wir Sie später ab. Die Praxis oder Sie selbst geben uns kurz Bescheid, und wir passen die Rückfahrt an.
Ja. Privatfahrten zu Familienfesten, zum Flughafen München oder zu Besuchen im Pflegeheim bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorher.
Sagen Sie uns, wohin es gehen soll und wie Sie unterwegs sind. Wir klären den Transportschein, die Kostenübernahme und die Uhrzeit mit Ihnen.