Kosten & Kasse
Krankenfahrt mit Pflegegrad: Was bei Pflegegrad 1 bis 5 gilt
Mit Pflegegrad 4 oder 5 zahlt die Krankenkasse Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen ohne vorherige Genehmigung. Bei Pflegegrad 3 kommt es auf die Mobilität an, bei Pflegegrad 1 und 2 auf den Einzelfall. Was genau gilt und wie Sie vorgehen.

Inhalt dieses Beitrags
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 4 oder 5: Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen gelten als genehmigt. Sie brauchen nur die ärztliche Verordnung.
- Pflegegrad 3: Die Genehmigung gilt ebenfalls als erteilt, wenn Ihre Mobilität dauerhaft beeinträchtigt ist.
- Pflegegrad 1 und 2: Keine Automatik. Die Kasse kann Fahrten trotzdem genehmigen, etwa bei vergleichbar eingeschränkter Mobilität und langer Behandlung.
- Unabhängig vom Pflegegrad zahlt die Kasse Fahrten zur Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie sowie ins Krankenhaus.
- Die Zuzahlung bleibt: zehn Prozent je Fahrt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Die Regel in einem Satz
Die Krankenkasse zahlt Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen nur in Ausnahmefällen. Einer dieser Ausnahmefälle ist ein hoher Pflegegrad: Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat oder Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, bekommt die Fahrt zum Arzt oder zur Therapie bezahlt, und die Genehmigung der Kasse gilt dabei als erteilt.
So steht es in § 60 des Fünften Sozialgesetzbuchs:
„Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung gilt die Genehmigung nach Satz 4 als erteilt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: 1. ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ‚aG‘, ‚Bl‘ oder ‚H‘, 2. eine Einstufung gemäß § 15 des Elften Buches in den Pflegegrad 3, 4 oder 5, bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität …“
Wichtig ist das Wort Krankenfahrt. Gemeint sind Fahrten ohne medizinische Betreuung, also im Mietwagen oder Taxi, auch mit Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend. Braucht jemand unterwegs fachliche Betreuung im Krankentransportwagen, gelten andere Regeln.
Pflegegrad 4 und 5
Mit Pflegegrad 4 oder 5 ist die Sache einfach. Die Kasse übernimmt Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist, und Sie müssen nicht vorher um Erlaubnis fragen.
So gehen Sie vor:
- Bescheid mitnehmen. Zeigen Sie in der Praxis den Bescheid der Pflegekasse über Ihren Pflegegrad.
- Verordnung ausstellen lassen. Die Ärztin oder der Arzt kreuzt auf dem Muster 4 unter „Grund der Beförderung“ das Feld b an: ambulante Behandlung bei Pflegegrad 4 oder 5.
- Fahrt anmelden. Mit der Verordnung rufen Sie uns an. Bei regelmäßigen Terminen kann die Verordnung mehrere Fahrten umfassen.
- Quittieren. Nach der Fahrt bestätigen Sie auf der Rückseite der Verordnung mit Ihrer Unterschrift, dass die Fahrt stattgefunden hat.
Die Zuzahlung fällt trotzdem an: zehn Prozent je Fahrt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.
Pflegegrad 3: Es kommt auf die Mobilität an
Bei Pflegegrad 3 verlangt das Gesetz zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt in ihren Erläuterungen zum Muster 4, was damit gemeint ist: Die Beeinträchtigung besteht mindestens sechs Monate, sie kann körperlich, kognitiv oder psychisch sein, und sie führt dazu, dass Sie bei der Beförderung Hilfe brauchen und zum Beispiel nicht allein mit Bus und Bahn fahren können.
Ob das zutrifft, bewertet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im Einzelfall. Hilfreich sind Unterlagen, die das schon belegen, etwa das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis oder das Gutachten zur Pflegebegutachtung.
Eine Ausnahme für frühere Pflegestufe 2
Wer bis Ende 2016 mindestens in Pflegestufe 2 eingestuft war und seit 2017 mindestens Pflegegrad 3 hat, für den gilt die Genehmigung ohne weitere Prüfung der Mobilität als erteilt.
Pflegegrad 1 und 2
Für Pflegegrad 1 und 2 gibt es keine Automatik. Das heißt aber nicht, dass die Kasse nie zahlt. Es gibt drei Wege:
- Die Behandlung selbst ist ein Ausnahmefall. Dialyse, Chemotherapie als Infusion oder Injektion und Strahlentherapie zahlt die Kasse unabhängig vom Pflegegrad, mit vorheriger Genehmigung.
- Die Mobilität ist vergleichbar eingeschränkt. Ist Ihre Mobilität ähnlich stark beeinträchtigt wie bei den oben genannten Gruppen und dauert die Behandlung mindestens sechs Monate, kann die Ärztin oder der Arzt das Feld e auf dem Muster 4 ankreuzen und begründen. Dann entscheidet die Kasse über die Genehmigung.
- Die Fahrt hängt mit einem Krankenhausaufenthalt zusammen. Aufnahme, Entlassung sowie vor- und nachstationäre Behandlungen sind ohne Genehmigung möglich.
Neu einstufen lassen
Hat sich der Zustand verschlechtert, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse. Das verbessert nicht nur die Leistungen der Pflegeversicherung, sondern kann auch die Fahrten zum Arzt einfacher machen.
Was die Kasse in keinem Fall zahlt
Auch mit hohem Pflegegrad übernimmt die Kasse nur Fahrten, die mit einer Leistung der Krankenkasse zusammenhängen und aus medizinischen Gründen nötig sind. Fahrten zum Einkaufen, zu Behörden oder zu Familienfesten gehören nicht dazu. Für solche Privatfahrten nennen wir Ihnen gern vorher den Preis.
Die Übersicht
| Pflegegrad | Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung | Genehmigung der Kasse |
|---|---|---|
| 5 | wird übernommen | gilt als erteilt |
| 4 | wird übernommen | gilt als erteilt |
| 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität | wird übernommen | gilt als erteilt |
| 3 ohne diese Einschränkung | nur in Ausnahmefällen | nötig |
| 2 und 1 | nur in Ausnahmefällen | nötig |
Häufige Fragen
Brauche ich mit Pflegegrad 4 trotzdem einen Transportschein?
Ja. Die Genehmigung der Kasse entfällt, die ärztliche Verordnung (Muster 4) braucht es aber für jede Fahrt oder Serie. Zeigen Sie in der Praxis den Bescheid über Ihren Pflegegrad.
Gilt die Regel auch für Fahrten zur Physiotherapie?
Grundsätzlich ja, wenn die Physiotherapie ärztlich verordnet ist, die Fahrt aus medizinischen Gründen nötig ist und auch die Fahrt ärztlich verordnet wurde. Im Zweifel fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach.
Was ist mit Pflegegrad 3 ohne eingeschränkte Mobilität?
Dann gilt die Genehmigung nicht automatisch als erteilt. Übernimmt die Kasse die Fahrt trotzdem, etwa wegen Dialyse, gelten die allgemeinen Regeln.
Zahlt die Pflegekasse die Fahrt?
Nein, Krankenfahrten sind eine Leistung der Krankenkasse. Die Pflegekasse zahlt nur in besonderen Fällen, etwa über den Entlastungsbetrag für anerkannte Begleitdienste.
Quellen
Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Wir erklären, was in Gesetz und Richtlinie steht, und prüfen unsere Beiträge regelmäßig. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.

