Behandlung
Fahrt zur Reha, Physio- und Ergotherapie: Wer zahlt die Anreise?
Die Reha ist bewilligt oder die Physiotherapie verordnet, jetzt fehlt nur noch der Weg dorthin. Wer ihn bezahlt, hängt davon ab, wer die Behandlung trägt und welche Ausnahme für Sie gilt. Der Überblick.

Inhalt dieses Beitrags
Das Wichtigste in Kürze
- Die Reisekosten zur Reha übernimmt der Träger der Reha, meist die Rentenversicherung oder die Krankenkasse.
- Maßstab sind in der Regel die Kosten für Bus und Bahn in der niedrigsten Klasse oder eine Kilometerpauschale.
- Physio- und Ergotherapie sind ambulante Behandlungen. Fahrten dorthin zahlt die Kasse nur in besonderen Ausnahmefällen.
- Ein Ausnahmefall liegt vor bei den Merkzeichen aG, Bl oder H, bei Pflegegrad 4 oder 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität.
- Wenn Sie nicht zur Praxis kommen können, kann eine Behandlung zu Hause (Hausbesuch) verordnet werden. Fragen Sie Ihre Ärztin.
Fahrt zur Reha
Wer zahlt: der Träger der Reha
Anders als bei Fahrten zum Arzt ist bei einer Reha nicht automatisch die Krankenkasse zuständig. Die Reisekosten übernimmt, wer die Reha bezahlt: meist die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkasse. Für die Krankenkasse verweist das Gesetz ausdrücklich auf das Neunte Sozialgesetzbuch:
„Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden Reisekosten nach § 73 Absatz 1 und 3 des Neunten Buches übernommen.“
Welcher Träger bei Ihnen zuständig ist, steht im Bewilligungsbescheid. Dort finden Sie meist auch Hinweise, wie die Anreise abgerechnet wird.
Was zu den Reisekosten zählt
Das Neunte Sozialgesetzbuch zählt genau auf, was dazugehört:
„Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen. Zu den Reisekosten gehören auch die Kosten 1. für besondere Beförderungsmittel, deren Inanspruchnahme wegen der Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist, 2. für eine wegen der Behinderung erforderliche Begleitperson einschließlich des für die Zeit der Begleitung entstehenden Verdienstausfalls, 3. für Kinder, deren Mitnahme an den Rehabilitationsort erforderlich ist, weil ihre anderweitige Betreuung nicht sichergestellt ist sowie 4. für den erforderlichen Gepäcktransport.“
Für Sie heißt das: Wer im Rollstuhl sitzt oder aus anderen Gründen nicht mit Bus und Bahn reisen kann, kann die Kosten für ein passendes Fahrzeug erstattet bekommen. Auch eine nötige Begleitperson und das Gepäck gehören dazu.
Der Maßstab: Bahn oder Kilometerpauschale
Im Normalfall orientiert sich die Erstattung an den günstigsten öffentlichen Verkehrsmitteln:
„Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes.“
Fahren Sie mit dem eigenen Auto oder lassen Sie sich fahren, gibt es also in der Regel eine Kilometerpauschale. Höhere Kosten, etwa für eine Fahrt im Mietwagen, übernimmt der Träger vor allem dann, wenn ein besonderes Beförderungsmittel wegen einer Behinderung nötig ist. Klären Sie das deshalb unbedingt vor der Anreise.
So gehen Sie vor
- Bescheid lesen. Wer ist Träger der Reha, und was steht dort zur Anreise?
- Bedarf klären. Können Sie mit Bahn oder Auto reisen, oder brauchen Sie wegen einer Behinderung ein besonderes Fahrzeug oder eine Begleitung? Eine kurze ärztliche Bescheinigung hilft.
- Beim Träger nachfragen. Rufen Sie an oder schreiben Sie, bevor Sie buchen, und lassen Sie sich die Zusage möglichst schriftlich geben.
- Fahrt anmelden. Wir nennen Ihnen den Preis vorab, planen Pausen auf langen Strecken und bringen Sie mit Gepäck bis zur Rezeption.
- Belege aufheben. Rechnungen und Fahrkarten reichen Sie nach der Reha beim Träger ein, sofern nicht direkt abgerechnet wird.
Anschlussreha direkt aus dem Krankenhaus
Bei einer Anschlussheilbehandlung geht es oft direkt vom Krankenhaus in die Reha-Klinik. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft bei der Organisation, auch bei der Frage, wie Sie hinkommen. Die Reisekosten trägt auch hier der Träger der Reha. Sagen Sie uns Termin und Ziel, dann holen wir Sie auf Station ab.
Ambulante Reha mit täglichen Fahrten
Bei einer ambulanten Reha fahren Sie über mehrere Wochen jeden Tag hin und zurück. Auch diese Fahrten zählen zu den Reisekosten. Für Pendelfahrten gibt es allerdings eine Grenze: Sie werden höchstens bis zu dem Betrag übernommen, den eine zumutbare Unterbringung am Reha-Ort samt Verpflegung kosten würde.
Fahrten zur Physiotherapie und Ergotherapie
Bei Physio- und Ergotherapie ist es anders als bei der Reha: Das sind ambulante Behandlungen, und die Kasse zahlt die Fahrt nur in Ausnahmefällen.
Warum die Kasse die Fahrt zur Physiotherapie nicht einfach zahlt
Fahrten zur ambulanten Behandlung sind in der Regel keine Kassenleistung. Das Gesetz sagt es ausdrücklich: Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung nur „in besonderen Ausnahmefällen“, die der Gemeinsame Bundesausschuss festlegt. Zu diesen Behandlungen zählen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie ebenso wie der Besuch beim Hausarzt.
Eine eingeschränkte Mobilität allein führt noch nicht immer zu einer Kostenübernahme. Entscheidend sind die geregelten Ausnahmefälle und die medizinische Notwendigkeit der konkreten Beförderung.
Wann die Kasse doch zahlt
Die Krankentransport-Richtlinie nennt drei Wege in die Ausnahme:
„Daneben kann die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ‚aG‘, ‚Bl‘ oder ‚H‘ oder einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 bei der Verordnung vorlegen und bei Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen.“
- Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis.
- Pflegegrad 4 oder 5, oder Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität.
- Eine vergleichbare Einschränkung der Mobilität, wenn die Behandlung mindestens sechs Monate dauert. Dann kann die Ärztin die Fahrt verordnen und begründen, die Kasse entscheidet.
In den ersten beiden Fällen gilt die Genehmigung der Kasse als erteilt. Sie brauchen die Verordnung (Muster 4), aber nicht mehr den Antrag.
Chronische Behandlung: Dialyse und Chemo sind eigene Ausnahmefälle
Für Dialyse, onkologische Strahlentherapie und Chemotherapie gilt ein eigener Ausnahmefall mit Genehmigung durch die Kasse. Physiotherapie fällt nicht darunter, kann aber bei den genannten Merkzeichen und Pflegegraden trotzdem übernommen werden.
So bekommen Sie die Verordnung
- Nachweis mitnehmen. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen oder den Pflegegrad-Bescheid.
- Ärztin fragen. Sie prüft, ob Sie Bus, Bahn oder das Auto nicht nutzen können, und stellt das Muster 4 aus. Bei Serien bittet man um Zeitraum und Häufigkeit.
- Bei Bedarf genehmigen lassen. In den Fällen, in denen die Genehmigung nicht als erteilt gilt, reichen Sie die Verordnung vor der ersten Fahrt bei der Kasse ein.
- Uns anrufen. Wir planen Termine, Zeiten und Rückfahrten mit Ihnen.
Wenn die Kasse nicht zahlt
Fällt Ihre Situation nicht unter die Ausnahmen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Selbst bezahlen. Sie zahlen die Fahrt. Was das kostet, erklärt der Beitrag Was kostet eine Krankenfahrt ohne Kasse?
- Von der Steuer absetzen. Selbst bezahlte Fahrten zur Behandlung zählen als Krankheitskosten: So geht es.
- Entlastungsbetrag nutzen. Bei Pflegegrad können bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, wenn das Angebot Fahrdienste umfasst. Mehr im Beitrag Fahrdienst für Senioren.
- Hausbesuch prüfen. Eine Behandlung zu Hause spart die Fahrt. Ob sie verordnet werden kann und ob die Praxis Hausbesuche macht, klären Sie mit Ärztin und Praxis.
- Angehörige fragen. Fährt jemand aus der Familie mit dem eigenen Auto, sind die Fahrtkosten unter Umständen ebenfalls als Krankheitskosten absetzbar. Details im Steuer-Beitrag.
Was wir für Sie tun
Regelmäßige Fahrten zur Physiotherapie sind eine Serie wie jede andere: Wir planen einen festen Wochentag und eine feste Uhrzeit, mit demselben Fahrer, wenn es geht. Wir holen Sie an der Tür ab, helfen bei Treppen und bringen Sie bis in die Praxis. Wartet die Behandlung nicht lange, warten wir oder holen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt wieder ab.
Ob Sie im Rollstuhl fahren, mit Rollator oder mit dem Tragestuhl: Sagen Sie uns, was Sie brauchen. Mehr zu den Fahrzeugen im Beitrag Rollstuhlfahrt, Tragestuhl, Liegendfahrt.
Häufige Fragen
Wer ist bei mir der Träger der Reha?
Das steht in Ihrem Bewilligungsbescheid. Für Berufstätige ist es oft die Deutsche Rentenversicherung, für Rentnerinnen und Rentner häufig die Krankenkasse.
Kann ich mit dem eigenen Auto fahren?
Ja. Dann erstattet der Träger in der Regel eine Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz statt der Bahnfahrt.
Bringen Sie mich auch in eine Reha außerhalb Bayerns?
Ja, nach Absprache. Nennen Sie uns Ziel und Termin. Klären Sie vorher mit dem Träger, ob und in welcher Höhe er die Fahrt übernimmt; wir nennen Ihnen den Preis vorab.
Kann meine Ärztin einen Transportschein für die Physiotherapie ausstellen?
Nur, wenn ein Ausnahmefall vorliegt. Die Krankentransport-Richtlinie erlaubt Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei den Merkzeichen aG, Bl, H, bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität und in vergleichbaren Fällen. Ein bloßer Wunsch nach einer Fahrt reicht nicht.
Muss die Kasse die Fahrt zur Physiotherapie genehmigen?
Bei den Merkzeichen aG, Bl, H und bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, 4 oder 5 gilt die Genehmigung als erteilt. In den übrigen Ausnahmefällen genehmigt die Kasse vorher.
Wie oft darf ich zur Physiotherapie fahren?
So oft die Behandlung verordnet ist. Auf der Verordnung stehen Behandlungstage oder Häufigkeit. Bei einer Serie wird der Zeitraum eingetragen.
Was ist, wenn die Physiotherapie im Haus stattfinden kann?
Dann sparen Sie die Fahrt. Manche Praxen kommen ins Haus. Fragen Sie Ihre Ärztin, ob ein Hausbesuch verordnet werden kann, und die Physiotherapiepraxis, ob sie ihn anbietet.
Quellen
Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Die verwendeten Gesetzes- und Richtlinienquellen finden Sie direkt über diesem Hinweis. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.


