Klinik
Fahrt aus dem Krankenhaus und nach ambulanter OP: Wer organisiert, wer zahlt?
Der Tag der Entlassung ist ein guter Tag, aber oft ein hektischer. Und nach einer ambulanten Operation oder Darmspiegelung dürfen Sie nicht selbst fahren. Hier steht, wann die Kasse die Fahrt zahlt, wer sie verordnet und wie die Heimfahrt ruhig gelingt.

Inhalt dieses Beitrags
Das Wichtigste in Kürze
- Eine medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Heimfahrt nach stationärer Behandlung braucht keine vorherige Genehmigung der Kasse.
- Die Verordnung kann das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements selbst ausstellen.
- Die Kasse zahlt Fahrten zu einer ambulanten Operation, wenn diese einen medizinisch gebotenen Krankenhausaufenthalt ersetzt.
- Bei einer üblichen Darmspiegelung übernimmt die Kasse die Fahrt deshalb in der Regel nicht.
- Denken Sie vorher an Schlüssel, Medikamente für die ersten Tage und Hilfsmittel zu Hause.
Die Heimfahrt nach dem Krankenhaus
Die Heimfahrt nach einem Krankenhausaufenthalt gehört zu den Fahrten, die die Kasse ohne vorherige Genehmigung übernimmt. Das Gesetz stellt Fahrten, die mit einer stationären Behandlung zusammenhängen, ausdrücklich den stationären Leistungen gleich. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, und die Fahrt muss aus medizinischen Gründen nötig sein: Wer nach der Entlassung ohne Weiteres mit Bus und Bahn fahren kann, bekommt keine Krankenfahrt verordnet.
Für jede Fahrt zahlen Sie zehn Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Das Entlassmanagement kümmert sich mit
Jedes Krankenhaus muss ein Entlassmanagement anbieten. Es soll sicherstellen, dass nach der Entlassung alles Nötige da ist, von der Pflege bis zu Hilfsmitteln. Dazu gehört ausdrücklich die Verordnung der Fahrt:
„Soweit dies für die Versorgung des Versicherten unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist, können die Krankenhäuser Leistungen nach § 33a und die in § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 und 12 genannten Leistungen verordnen …“
Hinter der Nummer 12 verbirgt sich die Verordnung von Krankenbeförderungen. Fragen Sie deshalb auf Station oder beim Sozialdienst nach dem Transportschein, am besten schon ein, zwei Tage vor dem geplanten Entlassungstag.
Der Ablauf am Entlassungstag
- Fahrt anmelden. Sobald der Tag feststeht, melden Sie oder die Station die Fahrt bei uns an, mit Station und Zimmer.
- Papiere abwarten. Wir kommen, wenn Entlassbrief und Verordnung fertig sind. Verschiebt es sich, gibt die Station Bescheid.
- Abholung im Zimmer. Wir holen Sie im Zimmer ab, nehmen Gepäck und Hilfsmittel mit und bringen Sie zum Wagen.
- Ankommen. Zu Hause begleiten wir Sie bis in die Wohnung, in eine Einrichtung bis zur Übergabe an die Pflege.
Checkliste für Angehörige
Wenn jemand nach Hause kommt, der nicht mehr so beweglich ist wie vorher, helfen ein paar Vorbereitungen:
- Schlüssel und Zugang. Wer schließt auf? Ist der Weg zur Tür frei, auch im Winter?
- Medikamente. Klären Sie, welche Medikamente es für die ersten Tage gibt und wer das nächste Rezept ausstellt. Das Krankenhaus darf dafür eine kleine Packung verordnen.
- Hilfsmittel. Rollator, Toilettensitz, Pflegebett: Ist alles bestellt und geliefert?
- Pflege und Termine. Kommt ein Pflegedienst? Wann ist der nächste Termin beim Hausarzt?
- Das Zuhause. Heizung an, etwas im Kühlschrank, Telefon in Reichweite.
Wenn es zu Hause nicht gleich geht
Ist eine Rückkehr in die eigene Wohnung zunächst nicht möglich, kann eine Kurzzeitpflege oder eine Anschlussreha folgen. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft, das zu organisieren; bei einer Reha trägt der Reha-Träger die Reisekosten. Wir bringen Sie dorthin und später nach Hause.
Verlegung statt Heimfahrt
Manchmal geht es nicht nach Hause, sondern in ein anderes Krankenhaus. Eine solche Verlegung zahlt die Kasse, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen nötig ist, oder wenn die Kasse der Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus zugestimmt hat. Braucht die Person unterwegs medizinische Betreuung, organisiert die Klinik einen Krankentransport.
Nach einer ambulanten OP oder Darmspiegelung
Nach einer Narkose oder Sedierung dürfen Sie nicht selbst fahren und sollten nicht allein unterwegs sein. Ob die Kasse die Heimfahrt zahlt, hängt aber nicht davon ab, ob Sie fahren dürfen.
Die kurze Antwort
Ob die Kasse die Fahrt zu einer ambulanten Operation bezahlt, hängt nicht davon ab, ob Sie danach fahren dürfen. Es hängt davon ab, ob die ambulante Operation einen Krankenhausaufenthalt ersetzt, der aus medizinischen Gründen eigentlich nötig gewesen wäre. Nur dann ist die Fahrt eine Krankenfahrt auf Kosten der Kasse, und zwar ohne vorherige Genehmigung.
Was die Richtlinie sagt
Die Krankentransport-Richtlinie erlaubt die Verordnung einer Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen unter anderem bei:
„Fahrten zu einer ambulanten Operation gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus oder zu einer ambulanten Operation in der Vertragsarztpraxis sowie bei in diesem Zusammenhang erfolgender Vor- oder Nachbehandlung, wenn dadurch eine aus medizinischen Gründen an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Absatz 1 SGB V vermieden wird oder diese nicht ausführbar ist.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt dazu, dass eine Krankenhausbehandlung nicht schon dann „an sich geboten“ ist, wenn man ohne die ambulante Operation ins Krankenhaus müsste. Gemeint sind Fälle, in denen eine eigentlich stationär nötige Behandlung aus besonderen Gründen ambulant gemacht wird, zum Beispiel weil sich jemand bewusst gegen den Klinikaufenthalt entscheidet. Die Praxis muss das auf der Verordnung begründen.
Warum die Darmspiegelung meist nicht darunter fällt
Eine Darmspiegelung zur Vorsorge oder Abklärung ist in aller Regel von vornherein eine ambulante Untersuchung. Sie ersetzt keinen Krankenhausaufenthalt, der sonst nötig gewesen wäre. Deshalb übernimmt die Kasse die Fahrt dorthin und zurück in der Regel nicht, auch wenn Sie wegen der Sedierung danach nicht selbst fahren dürfen.
Dasselbe gilt oft für eine Magenspiegelung, eine kleine Operation beim Hautarzt oder einen Eingriff am Auge. Entscheidend ist immer der Einzelfall, und im Zweifel entscheidet Ihre Kasse.
Ausnahmen gibt es
Haben Sie Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder die Merkzeichen aG, Bl oder H, übernimmt die Kasse Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen ohnehin, wenn sie verordnet sind. Das gilt dann auch für die Fahrt zur Darmspiegelung. Mehr dazu im Beitrag Krankenfahrt mit Pflegegrad.
Die Heimfahrt trotzdem gut lösen
Nach einer Sedierung sollen Sie nicht allein nach Hause, weder mit dem Auto noch mit Bus und Bahn. Planen Sie die Heimfahrt deshalb schon bei der Terminvereinbarung:
- Bei der Praxis fragen. Klären Sie, ob die Ärztin oder der Arzt in Ihrem Fall eine Krankenfahrt verordnen kann.
- Angehörige fragen. Kann Sie jemand abholen und die ersten Stunden bei Ihnen bleiben?
- Sonst uns anrufen. Wir holen Sie als Privatfahrt ab. Den Preis nennen wir Ihnen vorher; der Fahrer bringt Sie bis in die Wohnung.
- Zu Hause nicht allein sein. Viele Praxen empfehlen, dass in den ersten Stunden jemand bei Ihnen ist.
Vor- und nachstationäre Behandlungen
Anders ist es bei Terminen, die zu einem Krankenhausaufenthalt gehören, etwa einer Voruntersuchung vor einer geplanten Operation oder einer Kontrolle kurz danach. Solche vor- und nachstationären Behandlungen übernimmt die Kasse mit einer Verordnung, wenn sie einen Klinikaufenthalt verkürzen oder vermeiden, und zwar ohne vorherige Genehmigung.
Häufige Fragen
Was ist, wenn ich nicht sitzen darf?
Dann wird eine Fahrt im Liegen verordnet. Braucht es unterwegs keine medizinische Betreuung, ist das eine Liegendfahrt; sonst ein Krankentransport, den die Klinik über die Leitstelle bestellt.
Kann ich auch in eine Kurzzeitpflege gebracht werden?
Ja. Fahrten in eine Kurzzeitpflege, die die Kasse als Leistung übernimmt, sind auf dem Muster 4 unter „anderer Grund“ verordnungsfähig. Klären Sie die Aufnahme vorher mit der Einrichtung.
Wer holt mich ab, wenn sich die Entlassung verschiebt?
Die Station oder Sie geben der Disposition Bescheid. Klären Sie bei der Anmeldung, wie Abholzeit und Treffpunkt bei einer Verzögerung angepasst werden.
Wie lange darf ich nach einer Sedierung nicht Auto fahren?
Das sagt Ihnen die Praxis im Aufklärungsgespräch. Die Dauer hängt von Behandlung und Medikamenten ab; oft gelten Einschränkungen auch über den restlichen Tag hinaus. Halten Sie sich unbedingt daran, auch wenn Sie sich fit fühlen.
Holen Sie mich direkt in der Praxis ab?
Ja. Wir holen Sie im Aufwachbereich oder an der Anmeldung ab und bringen Sie bis in die Wohnung. Geben Sie uns die ungefähre Zeit; die Praxis ruft uns an, wenn Sie so weit sind.
Quellen
Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Die verwendeten Gesetzes- und Richtlinienquellen finden Sie direkt über diesem Hinweis. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.

