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Behandlung

Krankenfahrt zur Chemotherapie und Bestrahlung: Was die Kasse übernimmt

Eine Krebsbehandlung kostet Kraft. Die Fahrten dorthin sollen es nicht auch noch tun. Die Krankenkasse übernimmt Fahrten zur Strahlentherapie und zur Chemotherapie als Infusion oder Injektion. Wie das geht, wo die Grenzen liegen und was Ihnen unterwegs helfen kann.

  • Stand September 2026
  • 3 Minuten Lesezeit
  • Nach Gesetz und Richtlinie geprüft
Heller Behandlungsraum einer Tagesklinik mit Infusionssesseln.
Inhalt dieses Beitrags
  1. Was die Kasse übernimmt
  2. So läuft die Genehmigung
  3. Die Kosten für Sie
  4. Was unterwegs guttut
  5. Strahlentherapie und Onkologie in der Region
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrten zur onkologischen Strahlentherapie und zur Chemotherapie als Infusion oder Injektion zahlt die Kasse als Ausnahmefall.
  • Die Kasse muss vor der ersten Fahrt genehmigen, meist für die ganze Serie.
  • Chemotherapie in Tablettenform fällt nicht unter diese Regel; dann entscheidet die Kasse im Einzelfall.
  • Je Fahrt fällt die Zuzahlung an, bis die Belastungsgrenze erreicht ist.
  • Sagen Sie uns, was Ihnen guttut: Ruhe, frische Luft, eine Pause unterwegs.

Was die Kasse übernimmt

Fahrten zu ambulanten Behandlungen bezahlt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen. Zwei davon betreffen die Krebsbehandlung:

„Ausnahmefälle gemäß § 8 Absatz 2 sind in der Regel: … 2. onkologische Strahlentherapie 3. parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie / parenterale onkologische Chemotherapie“

Krankentransport-Richtlinie, Anlage 2

Parenteral heißt: Das Medikament wird nicht geschluckt, sondern als Infusion oder Spritze gegeben. Genau diese Form der Chemotherapie ist gemeint, dazu jede onkologische Strahlentherapie. Wer Tabletten nimmt, fällt nicht unter diese Regel. Dann entscheidet die Kasse nach den allgemeinen Regeln, etwa bei einem Pflegegrad oder einer anderen, vergleichbar schweren Belastung.

So läuft die Genehmigung

  1. Verordnung ausstellen lassen. Die Praxis oder Klinik, die Sie behandelt, stellt das Muster 4 aus und kreuzt das Feld d an: hochfrequente Behandlung, onkologische Chemo- oder Strahlentherapie.
  2. Serie eintragen lassen. Unter Punkt 2 stehen Beginn, Häufigkeit und voraussichtliches Ende, etwa „fünfmal pro Woche über sechs Wochen“.
  3. Vorher einreichen. Die Kasse muss vor der ersten Fahrt zustimmen. Sie genehmigt meist den ganzen Zeitraum auf einmal.
  4. Termine durchgeben. Wir planen alle Fahrten und bestätigen sie Ihnen. Verschiebt sich ein Termin, genügt ein Anruf.

Ändert sich der Behandlungsplan, etwa weil eine Pause nötig ist oder weitere Sitzungen dazukommen, braucht es für die zusätzlichen Termine eine neue oder ergänzte Verordnung.

Fahrt planen?Wir klären Transportschein, Genehmigung und Termin mit Ihnen am Telefon.
089 99998 100

Die Kosten für Sie

Je Fahrt zahlen Sie zehn Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei einer Bestrahlung an jedem Werktag kommen so schnell zehn Zuzahlungen in der Woche zusammen. Umso wichtiger ist die Belastungsgrenze: Ist sie erreicht, befreit Sie die Kasse auf Antrag für den Rest des Jahres. Wer wegen einer schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist, hat meist die niedrigere Grenze von einem Prozent. Wie Sie das berechnen, steht im Beitrag Kosten und Zuzahlung.

Was unterwegs guttut

Jeder Körper reagiert anders auf die Behandlung. Manchen ist übel, andere sind erschöpft oder frieren, manche möchten reden, andere lieber schweigen. Wir richten uns nach Ihnen:

  • Ruhe oder Gespräch. Kein Radio, wenn Sie es nicht möchten. Wir sprechen über Ihre Behandlung nur, wenn Sie es wollen.
  • Pausen. Wird Ihnen unterwegs übel, halten wir an einer ruhigen Stelle an.
  • Frische Luft und Wärme. Sagen Sie uns, ob Sie lieber das Fenster offen haben oder es warm mögen.
  • Wenn die Abwehr geschwächt ist. Sagen Sie es uns. Dann tragen wir auf Ihren Wunsch eine Maske und achten besonders auf gelüftete, saubere Fahrzeuge.
  • Bis in die Wohnung. Nach der Therapie begleiten wir Sie hinein und gehen erst, wenn Sie gut angekommen sind.

Strahlentherapie und Onkologie in der Region

Viele Strahlentherapien liegen in München, eine hämato-onkologische Abteilung gibt es am Helios Amper-Klinikum in Dachau. Die Übersicht nennt Einrichtungen, deren Adressen wir auf den offiziellen Seiten geprüft haben. Wir fahren Sie zu jeder Praxis und Klinik Ihrer Wahl.

EinrichtungOrtStreckeFahrzeit
Hämato-Onkologie Helios Amper-Klinikum DachauDachau23 km26 Min.
Radiologie München – Strahlentherapie SchwabingMünchen42 km35 Min.
DIE STRAHLENTHERAPIE München – Klinikum BogenhausenMünchen45 km38 Min.
Radiologie München – Strahlentherapie MaximiliansplatzMünchen45 km40 Min.
DIE STRAHLENTHERAPIE München – Am ISAR KlinikumMünchen46 km42 Min.
Strahlentherapie Helios Klinikum München WestMünchen53 km43 Min.
DIE STRAHLENTHERAPIE München – Klinikum HarlachingMünchen55 km54 Min.
DIE STRAHLENTHERAPIE München – Klinikum NeuperlachMünchen63 km47 Min.
Strecke und Fahrzeit ab Petershausen ohne Verkehr, gerundet (OpenStreetMap). Wir fahren Sie zu jeder Praxis und Klinik Ihrer Wahl; die Liste nennt Einrichtungen der Region und bedeutet keine Zusammenarbeit.

Häufige Fragen

Zahlt die Kasse auch Fahrten zu Kontrollen und zur Nachsorge?

Nicht automatisch. Nachsorgetermine sind keine Chemo- oder Strahlentherapie. Ob die Kasse zahlt, hängt dann von den allgemeinen Regeln ab, etwa von einem Pflegegrad oder den Merkzeichen aG, Bl oder H.

Ich fühle mich nach der Bestrahlung gut. Muss ich die Fahrt trotzdem nehmen?

Nein. Können Sie mit Bus, Bahn oder dem eigenen Auto fahren, dürfen Sie das; die Kasse erstattet dann auf Wunsch die Fahrtkosten über eine Anwesenheitsbescheinigung der Praxis. Wird die Behandlung anstrengender, sagen Sie uns einfach, ab wann Sie uns brauchen.

Kann eine Angehörige mitfahren?

Ja, wenn im Wagen Platz ist. Sagen Sie es uns bei der Anmeldung. Ob die Kasse eine Begleitung bezahlt, hängt davon ab, ob sie medizinisch nötig ist.

Quellen

Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Wir erklären, was in Gesetz und Richtlinie steht, und prüfen unsere Beiträge regelmäßig. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.

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