Kosten & Kasse
Krankenfahrt bei privater Versicherung und Beihilfe
Die Regeln für gesetzlich Versicherte gelten für Privatversicherte nicht. Ob und wie viel die Versicherung oder die Beihilfe für eine Krankenfahrt erstattet, steht in Ihrem Tarif oder in der Beihilfeverordnung. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie Sie vor der Fahrt Klarheit bekommen.

Inhalt dieses Beitrags
Das Wichtigste in Kürze
- Privat Versicherte zahlen die Fahrt zunächst selbst und reichen die Rechnung bei Versicherung und Beihilfe ein.
- Was erstattet wird, bestimmt der Tarif der privaten Krankenversicherung. Manche Tarife zahlen nur Fahrten ins Krankenhaus, andere auch ambulant.
- Die bayerische Beihilfe erstattet Taxifahrten nur, wenn nach ärztlicher Bescheinigung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzt werden können.
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind Ausnahmefälle. Für Dialyse, onkologische Strahlen- und Chemotherapie gilt die Genehmigung nach den Vollzugshinweisen als erteilt.
- Fragen Sie vor der Fahrt nach, lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben und heben Sie Rechnung und ärztliche Bescheinigung auf.
Was für Privatversicherte anders ist
Die Regeln, die wir in unseren anderen Beiträgen erklären, gelten für die gesetzliche Krankenversicherung: das Muster 4, die Krankentransport-Richtlinie, die Genehmigung durch die Kasse. Wer privat versichert ist oder Beihilfe bekommt, bewegt sich in einem anderen System:
- Die private Krankenversicherung erstattet nach den Bedingungen Ihres Tarifs.
- Die Beihilfe erstattet nach der Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn. Für bayerische Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger ist das die Bayerische Beihilfeverordnung, für Bundesbeamte die Bundesbeihilfeverordnung.
In beiden Fällen gilt: Sie zahlen die Fahrt zunächst selbst und reichen die Rechnung ein. Einen Anspruch auf „Direktabrechnung“ wie bei der gesetzlichen Kasse gibt es nicht.
Private Krankenversicherung: der Tarif entscheidet
Private Tarife unterscheiden sich stark. Manche erstatten Krankenfahrten und Krankentransporte nur bis oder von einem Krankenhaus, andere auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen wie Dialyse, Chemo oder Bestrahlung. Manche verlangen eine ärztliche Bescheinigung, andere eine vorherige Zusage.
So gehen Sie vor:
- Tarif prüfen. Suchen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach „Fahrkosten“ oder „Krankentransport“.
- Vorab fragen. Rufen Sie die Versicherung an oder schreiben Sie ihr, gerade bei Serien. Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
- Bescheinigung besorgen. Die Ärztin oder der Arzt bestätigt, dass die Fahrt medizinisch nötig ist und warum kein öffentliches Verkehrsmittel infrage kommt.
- Rechnung einreichen. Wir stellen Ihnen nach der Fahrt oder nach Ende einer Serie eine Rechnung mit Datum, Strecke und Betrag aus.
Beihilfe in Bayern: Was § 26 BayBhV regelt
Die Bayerische Beihilfeverordnung führt in § 26 auf, welche Fahrten beihilfefähig sind. Dazu zählen Fahrten im Zusammenhang mit Leistungen, die stationär erbracht werden, Rettungsfahrten und Krankentransporte. Für die Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen sagen die Vollzugshinweise:
„Aufwendungen für ein Taxi sind nur dann als beihilfefähig zu berücksichtigen, wenn nach ärztlicher Bescheinigung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzt werden können.“
Zwei Grundsätze sind dabei wichtig:
- Nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte. Die Vollzugshinweise halten fest, dass Fahrtkosten grundsätzlich nur zwischen dem Aufenthaltsort und der nächst gelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit anerkannt werden.
- Ambulante Behandlungen sind Ausnahmen. Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen beihilfefähig und bedürfen dem Grunde nach der vorherigen Genehmigung der Festsetzungsstelle. Für Fahrten zur ambulanten Dialyse, zur onkologischen Strahlentherapie und zur onkologischen Chemotherapie gilt die Genehmigung nach den Vollzugshinweisen als erteilt.
Das klingt ähnlich wie bei der gesetzlichen Kasse, ist aber ein eigenes Regelwerk. Wie viel Sie am Ende erstattet bekommen, richtet sich nach dem, was als beihilfefähig anerkannt wird, und nach Ihrem Bemessungssatz.
Fragen Sie vorab bei der Festsetzungsstelle
Jede Beihilfestelle hat Sachbearbeiter, die Auskunft geben. Schildern Sie kurz, welche Fahrt geplant ist, und fragen Sie, was Sie einreichen müssen. Das spart Rückfragen und Ablehnungen.
Was wir für Sie tun
- Wir sagen Ihnen vorab den Preis. Damit können Sie bei Versicherung und Beihilfe rechtzeitig fragen. Wie sich der Preis zusammensetzt, erklärt der Beitrag Was kostet eine Krankenfahrt ohne Kasse?
- Wir stellen eine saubere Rechnung aus. Mit Datum, Abholort, Ziel, Strecke und Betrag. Bei Serien fassen wir die Fahrten auf Wunsch monatlich zusammen.
- Wir helfen bei Rückfragen. Fragt die Versicherung nach Einzelheiten, geben wir sie Ihnen.
Und wenn nichts erstattet wird?
Bleibt ein Teil der Kosten bei Ihnen, können Sie ihn als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen, soweit er Ihre zumutbare Belastung übersteigt. Der Beitrag Krankenfahrten von der Steuer absetzen rechnet ein Beispiel durch.
Häufige Fragen
Brauche ich als Privatversicherter einen Transportschein?
Das Muster 4 ist ein Formular der gesetzlichen Krankenversicherung. Private Versicherungen und Beihilfestellen verlangen stattdessen meist eine ärztliche Bescheinigung, dass die Fahrt medizinisch nötig ist. Die Praxis stellt sie Ihnen gern aus.
Rechnen Sie direkt mit meiner Versicherung ab?
Bei Privatpatienten stellen wir Ihnen die Rechnung aus, Sie reichen sie bei Versicherung und Beihilfe ein. So behalten Sie den Überblick, was erstattet wird.
Wie viel erstattet die Beihilfe für die Fahrt?
Das hängt von der Fahrt und Ihrem Beihilfesatz ab. Die Beihilfe erstattet den Teil, den sie als beihilfefähig anerkennt, zu Ihrem Bemessungssatz. Fragen Sie vorab bei der Festsetzungsstelle nach.
Was gilt für Beamte im Ruhestand und ihre Angehörigen?
Auch sie können beihilfeberechtigt sein. Die Regeln für Fahrtkosten sind dieselben, der Bemessungssatz kann sich unterscheiden.
Zählen die Kosten für die Steuer?
Soweit Ihnen weder Versicherung noch Beihilfe die Kosten erstatten, zählen sie zu den Krankheitskosten in der Steuererklärung. Mehr im Beitrag zur Steuer.
Quellen
Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Wir erklären, was in Gesetz und Richtlinie steht, und prüfen unsere Beiträge regelmäßig. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.


