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Entlassung aus dem Krankenhaus: die Heimfahrt gut organisieren

Der Tag der Entlassung ist ein guter Tag, aber oft ein hektischer. Entlasspapiere, Medikamente, Hilfsmittel und dann noch die Frage, wie man nach Hause kommt. Mit ein wenig Vorbereitung wird daraus eine ruhige Heimfahrt.

  • Stand September 2026
  • 3 Minuten Lesezeit
  • Nach Gesetz und Richtlinie geprüft
Ein Rollstuhl wird durch einen Klinikflur geschoben.
Inhalt dieses Beitrags
  1. Wer die Fahrt bezahlt
  2. Das Entlassmanagement kümmert sich mit
  3. Der Ablauf am Entlassungstag
  4. Checkliste für Angehörige
  5. Verlegung statt Heimfahrt
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heimfahrt nach einem Krankenhausaufenthalt übernimmt die Kasse mit einer Verordnung, ohne vorherige Genehmigung.
  • Die Verordnung kann das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements selbst ausstellen.
  • Je Fahrt fällt die Zuzahlung an: zehn Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
  • Sprechen Sie früh mit Station oder Sozialdienst, dann steht die Fahrt, wenn die Papiere fertig sind.
  • Denken Sie vorher an Schlüssel, Medikamente für die ersten Tage und Hilfsmittel zu Hause.

Wer die Fahrt bezahlt

Die Heimfahrt nach einem Krankenhausaufenthalt gehört zu den Fahrten, die die Kasse ohne vorherige Genehmigung übernimmt. Das Gesetz stellt Fahrten, die mit einer stationären Behandlung zusammenhängen, ausdrücklich den stationären Leistungen gleich. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, und die Fahrt muss aus medizinischen Gründen nötig sein: Wer nach der Entlassung ohne Weiteres mit Bus und Bahn fahren kann, bekommt keine Krankenfahrt verordnet.

Für jede Fahrt zahlen Sie zehn Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Das Entlassmanagement kümmert sich mit

Jedes Krankenhaus muss ein Entlassmanagement anbieten. Es soll sicherstellen, dass nach der Entlassung alles Nötige da ist, von der Pflege bis zu Hilfsmitteln. Dazu gehört ausdrücklich die Verordnung der Fahrt:

„Soweit dies für die Versorgung des Versicherten unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist, können die Krankenhäuser Leistungen nach § 33a und die in § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 und 12 genannten Leistungen verordnen …“

§ 39 Abs. 1a SGB V

Hinter der Nummer 12 verbirgt sich die Verordnung von Krankenbeförderungen. Fragen Sie deshalb auf Station oder beim Sozialdienst nach dem Transportschein, am besten schon ein, zwei Tage vor dem geplanten Entlassungstag.

Fahrt planen?Wir klären Transportschein, Genehmigung und Termin mit Ihnen am Telefon.
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Der Ablauf am Entlassungstag

  1. Fahrt anmelden. Sobald der Tag feststeht, melden Sie oder die Station die Fahrt bei uns an, mit Station und Zimmer.
  2. Papiere abwarten. Wir kommen, wenn Entlassbrief und Verordnung fertig sind. Verschiebt es sich, gibt die Station Bescheid.
  3. Abholung im Zimmer. Wir holen Sie im Zimmer ab, nehmen Gepäck und Hilfsmittel mit und bringen Sie zum Wagen.
  4. Ankommen. Zu Hause begleiten wir Sie bis in die Wohnung, in eine Einrichtung bis zur Übergabe an die Pflege.

Checkliste für Angehörige

Wenn jemand nach Hause kommt, der nicht mehr so beweglich ist wie vorher, helfen ein paar Vorbereitungen:

  • Schlüssel und Zugang. Wer schließt auf? Ist der Weg zur Tür frei, auch im Winter?
  • Medikamente. Klären Sie, welche Medikamente es für die ersten Tage gibt und wer das nächste Rezept ausstellt. Das Krankenhaus darf dafür eine kleine Packung verordnen.
  • Hilfsmittel. Rollator, Toilettensitz, Pflegebett: Ist alles bestellt und geliefert?
  • Pflege und Termine. Kommt ein Pflegedienst? Wann ist der nächste Termin beim Hausarzt?
  • Das Zuhause. Heizung an, etwas im Kühlschrank, Telefon in Reichweite.

Wenn es zu Hause nicht gleich geht

Ist eine Rückkehr in die eigene Wohnung zunächst nicht möglich, kann eine Kurzzeitpflege oder eine Anschlussreha folgen. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft, das zu organisieren; bei einer Reha trägt der Reha-Träger die Reisekosten. Wir bringen Sie dorthin und später nach Hause.

Verlegung statt Heimfahrt

Manchmal geht es nicht nach Hause, sondern in ein anderes Krankenhaus. Eine solche Verlegung zahlt die Kasse, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen nötig ist, oder wenn die Kasse der Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus zugestimmt hat. Braucht die Person unterwegs medizinische Betreuung, organisiert die Klinik einen Krankentransport.

Häufige Fragen

Was ist, wenn ich nicht sitzen darf?

Dann wird eine Fahrt im Liegen verordnet. Braucht es unterwegs keine medizinische Betreuung, ist das eine Liegendfahrt; sonst ein Krankentransport, den die Klinik über die Leitstelle bestellt.

Kann ich auch in eine Kurzzeitpflege gebracht werden?

Ja. Fahrten in eine Kurzzeitpflege, die die Kasse als Leistung übernimmt, sind auf dem Muster 4 unter „anderer Grund“ verordnungsfähig. Klären Sie die Aufnahme vorher mit der Einrichtung.

Wer holt mich ab, wenn sich die Entlassung verschiebt?

Wir. Die Station oder Sie geben uns Bescheid, und wir kommen, sobald Sie bereit sind.

Quellen

Redaktion PatientenMobil
Stand: September 2026. Wir erklären, was in Gesetz und Richtlinie steht, und prüfen unsere Beiträge regelmäßig. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse; bei Fragen helfen wir Ihnen am Telefon.

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